Am Rande bemerkt
Gebühren vor Gericht
Rückmeldegebühr abgelehnt - Langzeitstudiengebühr bestätigt
Seit dem Wintersemester 1996/97 belastete das Land Baden-Württemberg seine Studierenden mit einer Rückmeldegebühr von hundert Mark. Die Gebühr sei "ein moderater Solidarbeitrag der Studierenden an der Hochschulfinanzierung", so Wissenschaftsminister Klaus von Trotha.
Mit dieser Auffassung erlitt er jetzt vor dem Mannheimer Verwaltungsgerichtshof Schiffbruch: Das Gericht erklärte die Gebühr für verfassungswidrig. Grund: Sie überschreite den tatsächlichen Finanzaufwand, der bei der Einschreibung oder Rückmeldung entstehe.
Das Land setzte die Gebühr daraufhin vorläufig aus - der Anspruch indes bleibt bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bestehen, bereits bezahlte Gebühren werden nicht zurückerstattet. Wenn sich die höchsten Richter in Karlsruhe der Meinung ihrer Mannheimer Kollegen anschließen sollten, werden dem Land künftig vierzig Millionen Mark fehlen, die von Trotha in die Hochschulfinanzierung eingeplant hatte. "Da muß sich nun das Land etwas einfallen lassen", bemerkte der Heidelberger Rektor Jürgen Siebke, "schließlich haben wir den Rückmeldegebühren ja nur unter der Voraussetzung zugestimmt, daß uns eine Kürzung von 40 Millionen Mark erspart bleibt."
Bei den betroffenen Studierenden machte sich nach dem Mannheimer Urteil eine gewisse Erleichterung breit: "Ohne Hunni an die Uni" titelte zum Beispiel die Heidelberger Studentenzeitung "ruprecht".
Für die Kommilitonen, die mehr als 13 Semester "auf dem Buckel" haben, sieht die Situation indes nicht so rosig aus. Denn die Studiengebühren von 1000 Mark für Langzeitstudierende, die seit dem laufenden Wintersemester erhoben werden, sind rechtens.
So entschied das Verwaltungsgericht Karlsruhe und wies damit mehrere Eilanträge von Studierenden ab. Ein endgültiges Urteil über die Langzeitstudiengebühr wird in Mannheim fallen: beim Verwaltungsgerichtshof, der auch in dieser Sache entscheidet.
Peter Saueressig
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