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   ALUMNI REVUE - AUGUST 2003
       

    
    
 

Alma Mater


Heidelberg wählt

Mehr Eigenständigkeit bei Studierendenauswahl

Es ist eine kleine bildungspolitische Revolution. Baden-Württembergische Universitäten können sich nun einen Teil ihrer Studierenden selbst aussuchen. Eine neue Regelung überlässt es den Hochschulen des Landes, bei Studiengängen mit örtlichem Numerus clausus einen Großteil der Studierenden durch eigene Auswahlverfahren aufzunehmen. Diese neue Regelung gilt an der Universität Heidelberg für immerhin 20 Fächer.

Die Zeit für eine Umsetzung des im Dezember verabschiedeten Gesetzes ist äußerst knapp. Es handelt sich um eine bedeutende Herausforderung: Schließlich soll die neue Regelung nicht zu einer Hemmschwelle für Studierende in spe werden, sich zu bewerben.

Jede Fakultät entscheidet selbst über das jeweilige Procedere des Auswahlverfahrens - ganz so, wie es den verschiedenen Studiengängen angemessen ist. Die Universität Heidelberg hat Ende Mai eine "Bewerbungsinfo" herausgegeben, in der Fragen zu den neuen Verfahren geklärt werden. Jeder Studiengang hat einen eigenen Bewerbungsbogen. Die Unterlagen gehen zunächst an die Zentrale Universitätsverwaltung (ZUV), wo alle Daten eingegeben werden. Die Vorbereitungen in so kurzer Zeit zu bewältigen war eine besondere Herausforderung für Dr. Gerlinde Schlicker, Dezernatsleiterin für Studium und Lehre der ZUV, und ihre Abteilung. Für die Dateneingabe hat die EDV-Abteilung sogar ein neues Modul für die Verwaltungssoftware entwickelt.

Sind die Daten aus den Bögen erfasst, werden diese an die Auswahlkommissionen der jeweiligen Fakultäten weitergereicht. Neunzig Prozent der Studienplätze werden dann nach den Kriterien der fachbezogenen internen Auswahlverfahren, die restlichen zehn Prozent nach Wartezeit vergeben.

Die Prorektorin für Lehre, Professor Silke Leopold, hat bereits Erfahrungen aus ihrer Zeit als Ordinaria der Musikhochschule Detmold: "Auswahlgespräche haben eine hohe Trefferquote." Doch genauso sei es bei einigen Studiengängen sinnvoll, die Studienplatzvergabe auch an bestimmte Qualifikationen zu knüpfen. So verlangt die Theologische Fakultät für die Bewerbung zum "Master of Theological Research" die Vorlage von Zeugnissen des Hebraicums, Graecums und Latinums.

Von den neuen Verfahren sollen sowohl Universität als auch die Bewerber profitieren. "Wenn eine Hochschule die Möglichkeit hat, sich ihre Studenten selbst auszuwählen, vermeidet das spätere Frustrationen auf beiden Seiten", meint Prorektorin Leopold. "Das entlastet die Studiengänge und hilft den Studierenden, sich von Anfang an für das Richtige zu entscheiden und so Zeit zu sparen."

Gabriel A. Neumann

 


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Heidelberg, den 25. August 2003 2003